1 · Anbieter
Mark Toni MilosavljevicEinzelunternehmen · peaksly.AI
Goethestraße 23 · 71364 Winnenden · Deutschland
E-Mail: hello@peaksly.ai
2 · Geltungsbereich und Kundenkreis
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge über Leistungen von peaksly.AI, insbesondere betreutes Monitoring der Sichtbarkeit in KI-Suchmaschinen, Baseline- und Deep-Audit-Leistungen, Berichte sowie ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt, bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
Da peaksly ausschließlich Verträge mit Unternehmern und den vorgenannten öffentlichen Rechtsträgern schließt, besteht für diese Verträge kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht. Sollte sich ein Besteller entgegen seiner Angabe als Verbraucher erweisen, nimmt peaksly die Bestellung nicht an.
Individuelle Vereinbarungen im angenommenen Angebot gehen diesen AGB vor. Danach gelten die konkrete Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung; ergänzend gelten diese AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn peaksly ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
3 · Angebot und Vertragsschluss
Darstellungen auf der Website sind noch kein verbindliches Angebot von peaksly. Eine über die Bestellstrecke abgesendete Bestellung ist ein verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss des dort zusammengefassten Vertrags.
Eine automatische oder manuelle Eingangsbestätigung dokumentiert nur den Eingang und ist keine Vertragsannahme. peaksly prüft insbesondere Kundenkreis, Kapazität, Land und Steuerfall, Providerstatus und Lieferbarkeit. Der Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung von peaksly in Textform zustande. peaksly nimmt das Kundenangebot grundsätzlich innerhalb von zwei Werktagen an oder lehnt es ab. Ein Gespräch ist dafür nicht erforderlich.
Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, der darin einbezogenen Bestellzusammenfassung beziehungsweise dem individuellen Angebot, der vereinbarten Leistungsbeschreibung, diesen AGB und gegebenenfalls dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
4 · Leistungsgegenstand
Die Leistungen von peaksly sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. peaksly schuldet die sorgfältige, fachgerechte Durchführung der vereinbarten Messungen, Prüfungen und Berichte, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg. Eine Abnahme im Sinne des Werkvertragsrechts findet nicht statt; Abschnitt 7 regelt die Prüfung und Korrektur der Ergebnisse.
peaksly erbringt eine betreute Monitoring- und Auswertungsleistung. peaksly richtet die vereinbarten Prompts, Projekte, Märkte und freigegebenen KI-Suchmaschinen ein, führt die vereinbarten Messungen durch, prüft auffällige Ergebnisse nach dem gebuchten Leistungsumfang und stellt die vereinbarten Berichte oder Exporte bereit.
Der konkrete Umfang – insbesondere Paket, Zahl der Prompts und Projekte, Märkte, Sprachen, KI-Suchmaschinen, Messrhythmus, Kontrollmessungen, menschliche Prüfung, Berichtstyp und Lieferweg – ergibt sich ausschließlich aus dem angenommenen Angebot und der dort bezeichneten Leistungsbeschreibung. Prompt- und Wechselkontingente gelten gemeinsam über alle gebuchten Projekte und verfallen am Ende des jeweiligen Leistungsmonats; eine Übertragung ist nur möglich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Enthaltene menschliche Prüfung ist ein Lieferbestandteil und kein übertragbares Stundenkonto.
Die einmalige Einrichtung ist bei den Standardpaketen fester Vertragsbestandteil. Sie umfasst im vereinbarten Umfang die Abgrenzung von Marke, Domain, Projekten und Märkten, die Abstimmung des Prompt-Katalogs, den Messplan, die technische Startkonfiguration, einen Baseline-Test, die Kalibrierung der Prüfregeln und die Einrichtung des Lieferwegs.
Zusatzleistungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich angenommen werden. Als „bedingt“ oder „nach Kapazitätsprüfung“ bezeichnete Leistungen gelten durch die Kundenauswahl allein noch nicht als angenommen.
5 · KI-Suchmaschinen und Ergebnisgrenzen
Antworten von KI-Suchmaschinen werden durch unabhängige Drittanbieter erzeugt und können sich nach Zeitpunkt, Modellversion, Region, Konto, Suchmodus, API-Messweg und sichtbarer Benutzeroberfläche unterscheiden. peaksly dokumentiert den vereinbarten Messweg, schuldet aber keine Übereinstimmung zwischen API und sichtbarer Oberfläche.
peaksly schuldet sorgfältige Durchführung, nachvollziehbare Dokumentation und die vereinbarte menschliche Prüfung, jedoch keinen bestimmten Rang, keine Nennung, Quellenaufnahme, Tonalität, Reichweite, Umsatzwirkung oder sonstigen wirtschaftlichen Erfolg. Beobachtungen und Empfehlungen sind keine Garantie für künftige Antworten Dritter.
Ändert oder beendet ein Drittanbieter eine Schnittstelle, ein Modell oder einen zulässigen Messweg, darf peaksly den Messplan nach vorheriger Information sachgerecht anpassen, soweit der Vertragszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Nicht sinnvoll nachholbare Drittanbieterausfälle werden transparent im Bericht gekennzeichnet.
6 · Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig richtige und vollständige Angaben zu Unternehmen, Marken, Domains, Märkten, Wettbewerbern und Zielen bereit, benennt eine erreichbare Kontaktperson und erteilt erforderliche Freigaben ohne vermeidbare Verzögerung. Er prüft insbesondere Prompt-Katalog, Wettbewerberauswahl und Messplan vor dem Start.
Der Kunde gewährleistet, dass bereitgestellte Inhalte, Marken, Domains und Daten rechtmäßig verwendet werden dürfen. Zugangsdaten, besondere Kategorien personenbezogener Daten sowie personenbezogene Kunden-, Beschäftigten- oder Bewerberdaten dürfen nicht über allgemeine Websiteformulare oder als Prompts übermittelt werden. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag setzt eine vorherige ausdrückliche Vereinbarung und, soweit erforderlich, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung voraus.
Verzögert sich die Leistung durch fehlende oder verspätete Mitwirkung, verschieben sich betroffene Termine angemessen. peaksly informiert den Kunden über erkennbare Hindernisse.
7 · Bereitstellung, Prüfung und Korrektur
Berichte und sonstige Ergebnisse werden über den im Angebot vereinbarten Weg bereitgestellt. Der Kunde prüft sie innerhalb angemessener Zeit und meldet nachvollziehbar bezeichnete technische oder inhaltliche Fehler. peaksly prüft berechtigte Beanstandungen und korrigiert vertragswidrige Ergebnisse innerhalb angemessener Frist.
Redaktionelle Einschätzungen, Priorisierungen und fachlich vertretbare Bewertungen sind keine Fehler allein deshalb, weil der Kunde oder ein Dritter zu einer anderen Einschätzung gelangt.
8 · Preise, Rechnung und Zahlung
Es gelten die im angenommenen Angebot genannten Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer nach dem jeweils anwendbaren Steuerfall. Die erste Rechnung eines Standardpakets umfasst grundsätzlich die einmalige Einrichtung und den ersten Leistungsmonat; Folgemonate werden monatlich im Voraus berechnet. Abweichende Regelungen im angenommenen Angebot gehen vor.
Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug in Euro zu zahlen. Der Leistungsstart setzt vollständigen Zahlungseingang und die erforderliche Mitwirkung voraus. Bei Nicht-SEPA-Zahlungen trägt der Kunde die von seiner Bank oder Korrespondenzbanken erhobenen Gebühren, sodass der vollständige Rechnungsbetrag bei peaksly eingeht.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Nach vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfrist darf peaksly noch nicht erbrachte Leistungen bis zur Zahlung zurückhalten. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
9 · Laufzeit und Kündigung
Standardpakete haben eine Mindestlaufzeit von drei Monaten ab dem ersten vereinbarten Messtag. Sie verlängern sich danach jeweils um einen weiteren Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt werden. Individuelle Angebote können ausdrücklich eine andere Laufzeit oder eine Beendigung ohne Verlängerung vorsehen.
Einmalige Leistungen enden mit vollständiger Erbringung. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Beruht der wichtige Grund auf einer behebbaren Pflichtverletzung, ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen oder abzumahnen.
10 · Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die individuell für ihn erstellten Berichte und Ergebnisse für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen, intern zu vervielfältigen und an eigene Berater weiterzugeben. Agenturen dürfen Ergebnisse nur dann an den im Auftrag benannten Endkunden weitergeben, wenn dies vereinbart ist.
Methoden, Vorlagen, Software, allgemeine Auswertungslogik, nicht kundenspezifische Bestandteile und vorbestehendes Know-how verbleiben bei peaksly. Öffentliche Veröffentlichung, Weiterverkauf, White-Label-Nutzung oder Bereitstellung an nicht benannte Dritte bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Der Kunde räumt peaksly für die Vertragsdauer die zur Leistungserbringung erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten ein. Name, Logo oder Projektergebnisse des Kunden werden nicht ohne gesonderte ausdrückliche Zustimmung als Referenz verwendet.
11 · Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt, rechtmäßig von Dritten erlangt, unabhängig entwickelt oder aufgrund zwingenden Rechts offenzulegen sind.
peaksly verarbeitet personenbezogene Daten nach den anwendbaren Datenschutzgesetzen und der Datenschutzerklärung. Soweit peaksly personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. peaksly darf die im Angebot oder in der Datenschutzinformation bezeichneten technischen Dienstleister und Unterauftragnehmer einsetzen.
12 · Höhere Gewalt und Drittanbieterausfälle
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen, insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, großflächige Netz- oder Energieausfälle sowie nicht von ihr verursachte Ausfälle von KI-Suchmaschinen oder Infrastrukturprovidern. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich und begrenzt die Auswirkungen soweit zumutbar. Dauert die wesentliche Behinderung länger als 30 Kalendertage, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil in Textform beenden.
13 · Haftung
peaksly haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen.
Für Entscheidungen, Veröffentlichungen oder Maßnahmen, die der Kunde auf Grundlage der Ergebnisse eigenverantwortlich trifft, haftet peaksly nur nach den vorstehenden Regeln. Gesetzliche Beweislastregeln bleiben unverändert.
14 · Änderungen dieser AGB
Für einen Vertrag gilt die bei Abgabe des Kundenangebots einbezogene und in der Auftragsbestätigung bezeichnete Fassung. Neue Fassungen gelten ohne ausdrückliche Vereinbarung nur für künftige Verträge. Änderungen eines laufenden Vertrags bedürfen der Vereinbarung in Textform; individuelle Abreden bleiben vorrangig.
15 · Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis das für den Sitz von peaksly sachlich zuständige Gericht vereinbart. Gleiches gilt, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung mit einem Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland gesetzlich zulässig und formwirksam getroffen wird. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
peaksly ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Unabhängig davon richtet sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer und die in Abschnitt 2 genannten öffentlichen Rechtsträger.
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Diese AGB liegen in deutscher und englischer Fassung vor. Maßgeblich ist die deutsche Fassung, sofern das angenommene Angebot nicht ausdrücklich Englisch als Vertragssprache bestimmt.
Stand: 21. August 2026 · Fassung 1.0